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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen
zwischen der Rehm UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 11, 71522 Backnang (nachfolgend
„Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.


Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14
BGB), soweit nicht einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt handwerkliche Leistungen, insbesondere Planungs-, Koordinations-,
Überwachungs-, Montage-, Reparatur- und Ausführungsleistungen, auch gewerkeübergreifend und als
Generalunternehmer.


Die Leistungen können sowohl nach Aufwand als auch pauschal oder als Einheitspreis vereinbart
werden. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag,
Leistungsverzeichnis oder der Leistungsbeschreibung.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung,
Arbeitsbeginn oder tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.

4. Preise und Vergütung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern
nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.


Die Vergütung erfolgt je nach Vereinbarung: - nach Zeitaufwand (Arbeits-, Montage- und
Koordinationsleistungen), - pauschal gemäß Angebot oder - nach Einheitspreisen oder tatsächlichem
Material- und Leistungsaufwand.


Angefangene Arbeitszeiten werden gemäß der im Angebot oder Auftrag festgelegten
Abrechnungseinheit berechnet.


Nicht im Angebot enthaltene Zusatz- oder Mehrleistungen werden gesondert vergütet. Änderungen
oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können auch mündlich beauftragt werden und gelten als
vergütungspflichtig.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen
rechtzeitig erfüllt sind, insbesondere: - Zugang zu den Arbeitsbereichen, - Bereitstellung notwendiger
Informationen und Unterlagen, - Sicherstellung geeigneter Arbeitsbedingungen.


Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des
Auftraggebers.

6. Einsatz von Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
Ein Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Subunternehmer kommt dadurch nicht zustande.

7. Termine und Ausführungsfriste

Ausführungs‑ und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als
verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder
Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers berechtigen nicht zu
Schadensersatzansprüchen.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung hat der Auftraggeber die Arbeit unverzüglich zu prüfen und
abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme oder Mängelanzeige innerhalb von 7 Tagen, gilt die Leistung als
abgenommen.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist
für handwerkliche Leistungen ein Jahr ab Abnahme, sofern gesetzlich zulässig.


Keine Gewährleistung besteht für Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, Eigenleistungen des
Auftraggebers oder Eingriffe Dritter.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes
vereinbart wurde.


Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zu berechnen.

12. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

13. Kündigung

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen sowie
bereits bestellte Materialien zu vergüten.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.

15. VOB/B, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, kann die VOB/B in der zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses gültigen Fassung vereinbart werden. In diesem Fall gelten die Regelungen der
VOB/B ergänzend zu diesen AGB, bei Widersprüchen haben die Bestimmungen der VOB/B Vorrang.


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Februar 2026

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